Werden auch Sie Mitglied !
Sie zahlen lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag je nach Höhe Ihrer Einnahmen.
Dadurch sind alle Leistungen abgegolten.
Beitragsordnung
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus
dem/den auf der/den Lohnsteuerbescheinigung(en) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen
dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen und steuerfrei bezogenen Einnahmen
den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
den Einnahmen aus Kapitalvermögen
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet,
Beitragsstufe Bemessungsgrundlage € Jahresbeitrag €
1 2 | 0 - 10000 10001 - 15000 | 32,00 58,00 |
3 4 | 15001 - 20000 20001 - 30000 | 79,00 97,00 |
5 6 | 30001 - 40000 40001 - 50000 | 115,00 135,00 |
7 8 | 50001 - 60000 60001 - 70000 | 156,00 168,00 |
9 10 | 70001 - 80000 80001 - 90000 | 180,00 210,00 |
11 12 | 90001 -120000 über 120000 | 250,00 300,00 |