Werden auch Sie Mitglied !
Sie zahlen lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag je nach Höhe Ihrer Einnahmen.
Dadurch sind alle Leistungen abgegolten.
Beitragsordnung
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage zusammensetzt aus
dem/den auf der/den Lohnsteuerbescheinigung(en) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen
dem jährlichen Gesamtbetrag der Renten, Versorgungsbezüge, Lohnersatzleistungen, Unterhaltsleistungen und steuerfrei bezogenen Einnahmen
250 % der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie
250 % der Einnahmen aus Kapitalvermögen
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1.-4. genannten Einnahmen zusammengerechnet,
Beitragsstufe Bemessungsgrundlage € Jahresbeitrag €
1 | 0 - 10000 | 58,00 |
3 | 15001 - 20000 | 88,00 |
5 | 30001 - 40000 | 148,00 |
7 | 50001 - 60000 | 198,00 |
9 | 70001 - 85000 | 238,00 |
11 13 14 | 100001 - 125000 150001 - 200000 über 200000 | 298,00 398,00 448,00 |