Herzlich willkommen

beim LSHV Marburg e. V.

Fragen Sie uns, wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch !


Unsere Beratungsstelle befindet sich in

 35043 Marburg-Cappel, Odenwaldstraße 48

Tel.: 06421/ 46103

EMail: lshv.marburg@t-online.de

www. lohnsteuerhilfe-marburg.de 

 

Vorsitzende: Gudrun Wenzel                                                                        

Vereinsregister: Amtsgericht Marburg VR 4928

Sitz des Vereins: Marburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutzerklärung 

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z. B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z. B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen /z. B. Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z. B. E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z. B. in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen anbieten, Zahlungsdaten (z. B. Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.). Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle 3 Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.